Glossar · Recht und Datenschutz

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Auch: TOM, Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 32 DSGVO

Technische und organisatorische Maßnahmen sind die Vorkehrungen, mit denen ein Unternehmen die Sicherheit personenbezogener Daten gewährleistet: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Protokollierung, Trennung, Wiederherstellbarkeit, Schulung. Sie sind nach Artikel 32 DSGVO Pflicht und müssen dokumentiert sein.

Einordnung

Was das für Ihre Wissensbasis bedeutet

Für eine Wissensbasis sind die wichtigsten Maßnahmen: Berechtigungen auf Dokumentebene, Vertraulichkeitsstufen, Protokollierung der Zugriffe durch Mensch und Modell, Verschlüsselung der Vektordatenbank, Trennung von Mandanten und Gesellschaften, ein Löschkonzept und regelmäßige Prüfung.

Dieselben Maßnahmen weisen zugleich den Geheimnisschutz nach und erfüllen einen großen Teil der Sicherheitsanforderungen des AI Act.

Datenschutz und Compliance

Was dabei zu beachten ist

Die TOM-Dokumentation ist Bestandteil jedes Auftragsverarbeitungsvertrags und wird bei Audits und von Kunden angefragt. Sie sollte die KI-Komponenten ausdrücklich benennen, statt sie unter „IT-Systeme“ zu verstecken.

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