Glossar · Recht und Datenschutz
Auftragsverarbeitung (AVV)
Auch: AV-Vertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, Data Processing Agreement
Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgebunden für ein Unternehmen verarbeitet, etwa ein Cloud- oder KI-Anbieter. Nach Artikel 28 DSGVO ist dafür ein Vertrag mit festgelegten Inhalten erforderlich.
Einordnung
Was das für Ihre Wissensbasis bedeutet
Fast jeder KI-Anbieter ist Auftragsverarbeiter. Der Vertrag muss regeln, dass Ihre Eingaben nicht zum Training verwendet werden, wo die Daten verarbeitet werden, welche Unterauftragnehmer beteiligt sind und wie gelöscht wird. Die Standardverträge der großen Anbieter sind hier sehr unterschiedlich.
Beim Aufbau einer Wissensbasis bewerten wir die Verträge der eingesetzten Werkzeuge datenschutzfachlich, bevor der erste Datensatz fließt.
Datenschutz und Compliance
Was dabei zu beachten ist
Bei Anbietern außerhalb der EU kommen die Regeln für Drittlandtransfers hinzu (Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln, Transfer-Folgenabschätzung). Ein europäischer Anbieter oder eigener Betrieb vereinfacht das erheblich.
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