Datenschutz & Compliance

KI-Anwendungen datenschutzkonform einführen

KI-Anwendungen verarbeiten personenbezogene und vertrauliche Daten. Und sobald KI-Agenten im Spiel sind, entscheidet das System selbst, welche Daten es für eine Aufgabe heranzieht. Wir sorgen dafür, dass das zulässig bleibt: mit klaren Regeln, Prüfebenen im Ablauf und einer Datenschutz-Folgenabschätzung, die Verarbeitungen ermöglicht statt verhindert.

Ergebnis

Was Sie bekommen

Eine datenschutzrechtliche Bewertung Ihrer KI-Anwendung, vom einzelnen Werkzeug bis zum agentischen System. Nutzungsregeln, die Mitarbeitende verstehen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wo sie nötig ist, und die Einordnung nach EU AI Act, einschließlich Schulungspflicht und menschlicher Aufsicht. Und Prüfebenen, die in Ihre Agenten eingebaut sind, nicht daneben stehen.

Wir kennen beide Seiten: Wir bauen selbst KI-Wissensbasen und Agenten und beraten seit mehr als zwölf Jahren im Datenschutz, mit über 20 Jahren Erfahrung.

KI und Datenschutz

Sicherer Einsatz von KI:
von der Idee bis zur Praxis.

KI bietet große Chancen. Gleichzeitig müssen personenbezogene und vertrauliche Daten geschützt werden. Die wichtigsten Aspekte im Überblick.

  • KI einsetzen.
    Datenschutz mitdenken.

    KI-Anwendungen verarbeiten häufig personenbezogene und vertrauliche Informationen. Wir unterstützen Sie dabei, Einsatzmöglichkeiten zu bewerten, Risiken einzuordnen und klare Regeln für den Arbeitsalltag zu schaffen.

  • Cloud oder lokal:
    Entscheidend ist der Datenfluss.

    Cloud-KI erfordert einen genauen Blick auf Anbieter, Verträge und internationale Datenübermittlungen. Lokale KI bietet mehr Kontrolle, braucht aber ebenso wirksame Zugriffs- und Löschkonzepte. Wir prüfen Ihre Anwendung und unterstützen Sie bei passenden Schutzmaßnahmen.

  • Aus Anforderungen
    wird gelebte Praxis.

    Verantwortungsvoller KI-Einsatz braucht verständliche Leitlinien und geschulte Mitarbeitende. Wir begleiten die datenschutzrechtliche Bewertung, beraten bei erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützen bei internen KI-Regeln.

Agentische Systeme

Drei Prüfebenen, damit
KI-Agenten arbeiten dürfen.

Ein KI-Agent bekommt ein Ziel und wählt den Weg selbst. Welche Daten er dabei nutzt, muss deshalb im System geregelt sein, nicht nur in einer Richtlinie. Wir bauen drei Prüfebenen in den Ablauf ein.

  1. Auftrag
  2. Plan
  3. Datenzugriff
  4. Handlung
  5. Ergebnis
  1. 01

    Zugriff

    Welche Quellen darf der Agent überhaupt sehen?

    Berechtigungen kommen aus Ihrem Verzeichnisdienst, Vertraulichkeitsstufen stehen an jedem Dokument. Was ein Mitarbeiter nicht sehen darf, sieht auch sein Agent nicht.

  2. 02

    Zweck

    Braucht diese Aufgabe diese Daten wirklich?

    Zweckbindung und Datenminimierung werden zur Regel im Ablauf, nicht zur Erinnerung im Handbuch. Der Agent zieht nur heran, was die Aufgabe erfordert.

  3. 03

    Freigabe

    Was entscheidet der Agent allein, was ein Mensch?

    Jede Verarbeitung wird protokolliert. Unkritisches läuft nach festgelegten Regeln, alles andere wartet auf eine Person. Der Mensch entscheidet die Regeln und jeden Zweifelsfall.

So entsteht ein System, das Datenschutz einhält, ohne dass jemand jeden Schritt mitlesen muss. Und das Verarbeitungen möglich macht, die sonst unterblieben.

AI Act und Betriebsrat

AI Act und DSGVO
zusammen prüfen.

Der AI Act regelt das System, die DSGVO die Daten darin, das Betriebsverfassungsgesetz die Beteiligung der Beschäftigten. Wer die drei getrennt bearbeitet, prüft dreimal dasselbe. Wir legen sie übereinander.

  • Aug. 2024

    Seitdem ist der AI Act in Kraft. Die Pflichten gelten gestuft: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz seit Februar 2025, Hochrisiko-Pflichten folgen schrittweise.

    Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689

  • Art. 4

    Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Das gilt auch für den Einsatz eines Corporate LLM.

    Quelle: Art. 4 AI Act

  • Anhang III

    KI in Personalauswahl, Leistungsbewertung oder Aufgabenzuteilung ist Hochrisiko. Ein Corporate LLM für Prozesswissen ist es nicht, die Grenze muss dokumentiert sein.

    Quelle: Anhang III Nr. 4 AI Act

  • § 87 BetrVG

    Systeme, die zur Überwachung geeignet sind, unterliegen der Mitbestimmung. Protokolle eines Corporate LLM oder eines Agenten sind das in der Regel.

    Quelle: § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 90 BetrVG

Betriebsvereinbarung KI

Den Betriebsrat in der Projektierung an Bord holen, nicht beim RolloutEine Rahmenbetriebsvereinbarung für die Wissensbasis mit Anlagen je KI-Anwendung hat sich bewährt: Zwecke, Daten, Auswertungen, Schulung, Prüfebenen und der Ausschluss von Verhaltens- und Leistungskontrolle. Der Betriebsrat ist bei der Einführung von KI zu unterrichten und kann einen Sachverständigen hinzuziehen (§ 90, § 80 Abs. 3 BetrVG). In Österreich gilt Entsprechendes nach dem Arbeitsverfassungsgesetz.

Ergebnis: ein KI-System, das Datenschutz, AI Act und Mitbestimmung einhält, dokumentiert in einem Vorgang, und Mitarbeitende, die mitziehen statt zu misstrauen.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Datenschutz-Folgenabschätzung für KI: wann sie Pflicht ist und was drinsteht

Wann sie Pflicht ist Immer, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene birgt (Art. 35 DSGVO). KI, die Personen bewertet, Verhalten auswertet oder große Bestände personenbezogener Daten verarbeitet, steht auf den Muss-Listen der Aufsichtsbehörden.
Was drinsteht Beschreibung der Verarbeitung und ihrer Zwecke, Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, Bewertung der Risiken für die Betroffenen und die Maßnahmen, mit denen Sie diese Risiken beherrschen.
Wer mitwirkt Fachbereich, IT, Datenschutzbeauftragter und bei Beschäftigtendaten der Betriebsrat. Bei externen KI-Anbietern gehören deren Verträge und Verarbeitungsorte in die Bewertung.
Wann sie entsteht Vor dem Start, nicht danach. Wir führen die DSFA parallel zur Projektierung durch, damit Berechtigungen, Klassifizierung und Prüfebenen direkt aus ihr abgeleitet werden.
Was danach kommt Bleibt ein hohes Restrisiko, ist die Aufsichtsbehörde vorab zu konsultieren. Ändert sich das System, etwa durch neue Agenten oder Datenquellen, wird die DSFA fortgeschrieben.
Verhältnis zum AI Act Die Risikobewertung nach AI Act und die DSFA fragen vieles doppelt. Wir erledigen beides in einem Vorgang, mit einem Dokument, das für beide Rechtsakte als Nachweis dient.

Der Kern

Der Mensch entscheidet die Regeln und jeden Zweifelsfall.

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