Datenschutz & Compliance
KI-Anwendungen datenschutzkonform einführen
KI-Anwendungen verarbeiten personenbezogene und vertrauliche Daten. Und sobald KI-Agenten im Spiel sind, entscheidet das System selbst, welche Daten es für eine Aufgabe heranzieht. Wir sorgen dafür, dass das zulässig bleibt: mit klaren Regeln, Prüfebenen im Ablauf und einer Datenschutz-Folgenabschätzung, die Verarbeitungen ermöglicht statt verhindert.
Ergebnis
Was Sie bekommen
Eine datenschutzrechtliche Bewertung Ihrer KI-Anwendung, vom einzelnen Werkzeug bis zum agentischen System. Nutzungsregeln, die Mitarbeitende verstehen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wo sie nötig ist, und die Einordnung nach EU AI Act, einschließlich Schulungspflicht und menschlicher Aufsicht. Und Prüfebenen, die in Ihre Agenten eingebaut sind, nicht daneben stehen.
Wir kennen beide Seiten: Wir bauen selbst KI-Wissensbasen und Agenten und beraten seit mehr als zwölf Jahren im Datenschutz, mit über 20 Jahren Erfahrung.
KI und Datenschutz
Sicherer Einsatz von KI:
von der Idee bis zur Praxis.
KI bietet große Chancen. Gleichzeitig müssen personenbezogene und vertrauliche Daten geschützt werden. Die wichtigsten Aspekte im Überblick.
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KI einsetzen.
Datenschutz mitdenken.KI-Anwendungen verarbeiten häufig personenbezogene und vertrauliche Informationen. Wir unterstützen Sie dabei, Einsatzmöglichkeiten zu bewerten, Risiken einzuordnen und klare Regeln für den Arbeitsalltag zu schaffen.
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Cloud oder lokal:
Entscheidend ist der Datenfluss.Cloud-KI erfordert einen genauen Blick auf Anbieter, Verträge und internationale Datenübermittlungen. Lokale KI bietet mehr Kontrolle, braucht aber ebenso wirksame Zugriffs- und Löschkonzepte. Wir prüfen Ihre Anwendung und unterstützen Sie bei passenden Schutzmaßnahmen.
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Aus Anforderungen
wird gelebte Praxis.Verantwortungsvoller KI-Einsatz braucht verständliche Leitlinien und geschulte Mitarbeitende. Wir begleiten die datenschutzrechtliche Bewertung, beraten bei erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen und unterstützen bei internen KI-Regeln.
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26 %
KI gehört zum
Unternehmensalltag.Mehr als jedes vierte Unternehmen in Deutschland mit mindestens zehn Beschäftigten nutzte 2025 künstliche Intelligenz.
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60 %
Datenschutzbedenken
erschweren den Einstieg.60 % der Unternehmen, die KI erwogen, aber noch nicht eingesetzt hatten, nannten Bedenken zum Datenschutz und zur Privatsphäre als Hinderungsgrund.
Agentische Systeme
Drei Prüfebenen, damit
KI-Agenten arbeiten dürfen.
Ein KI-Agent bekommt ein Ziel und wählt den Weg selbst. Welche Daten er dabei nutzt, muss deshalb im System geregelt sein, nicht nur in einer Richtlinie. Wir bauen drei Prüfebenen in den Ablauf ein.
- Auftrag
- Plan
- Datenzugriff
- Handlung
- Ergebnis
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01
Zugriff
Welche Quellen darf der Agent überhaupt sehen?
Berechtigungen kommen aus Ihrem Verzeichnisdienst, Vertraulichkeitsstufen stehen an jedem Dokument. Was ein Mitarbeiter nicht sehen darf, sieht auch sein Agent nicht.
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02
Zweck
Braucht diese Aufgabe diese Daten wirklich?
Zweckbindung und Datenminimierung werden zur Regel im Ablauf, nicht zur Erinnerung im Handbuch. Der Agent zieht nur heran, was die Aufgabe erfordert.
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03
Freigabe
Was entscheidet der Agent allein, was ein Mensch?
Jede Verarbeitung wird protokolliert. Unkritisches läuft nach festgelegten Regeln, alles andere wartet auf eine Person. Der Mensch entscheidet die Regeln und jeden Zweifelsfall.
So entsteht ein System, das Datenschutz einhält, ohne dass jemand jeden Schritt mitlesen muss. Und das Verarbeitungen möglich macht, die sonst unterblieben.
AI Act und Betriebsrat
AI Act und DSGVO
zusammen prüfen.
Der AI Act regelt das System, die DSGVO die Daten darin, das Betriebsverfassungsgesetz die Beteiligung der Beschäftigten. Wer die drei getrennt bearbeitet, prüft dreimal dasselbe. Wir legen sie übereinander.
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Aug. 2024
Seitdem ist der AI Act in Kraft. Die Pflichten gelten gestuft: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz seit Februar 2025, Hochrisiko-Pflichten folgen schrittweise.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689
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Art. 4
Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Das gilt auch für den Einsatz eines Corporate LLM.
Quelle: Art. 4 AI Act
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Anhang III
KI in Personalauswahl, Leistungsbewertung oder Aufgabenzuteilung ist Hochrisiko. Ein Corporate LLM für Prozesswissen ist es nicht, die Grenze muss dokumentiert sein.
Quelle: Anhang III Nr. 4 AI Act
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§ 87 BetrVG
Systeme, die zur Überwachung geeignet sind, unterliegen der Mitbestimmung. Protokolle eines Corporate LLM oder eines Agenten sind das in der Regel.
Quelle: § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 90 BetrVG
Betriebsvereinbarung KI
Den Betriebsrat in der Projektierung an Bord holen, nicht beim RolloutEine Rahmenbetriebsvereinbarung für die Wissensbasis mit Anlagen je KI-Anwendung hat sich bewährt: Zwecke, Daten, Auswertungen, Schulung, Prüfebenen und der Ausschluss von Verhaltens- und Leistungskontrolle. Der Betriebsrat ist bei der Einführung von KI zu unterrichten und kann einen Sachverständigen hinzuziehen (§ 90, § 80 Abs. 3 BetrVG). In Österreich gilt Entsprechendes nach dem Arbeitsverfassungsgesetz.
Ergebnis: ein KI-System, das Datenschutz, AI Act und Mitbestimmung einhält, dokumentiert in einem Vorgang, und Mitarbeitende, die mitziehen statt zu misstrauen.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Datenschutz-Folgenabschätzung für KI: wann sie Pflicht ist und was drinsteht
Der Kern
Der Mensch entscheidet die Regeln und jeden Zweifelsfall.
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