Glossar · Recht und Datenschutz

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Auch: DSFA, DPIA, Data Protection Impact Assessment

Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO ist eine vorab durchgeführte Risikobewertung für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene bergen. Für den Einsatz neuer Technologien wie KI ist sie regelmäßig erforderlich.

Einordnung

Was das für Ihre Wissensbasis bedeutet

Für ein Corporate LLM oder KI-Agenten mit Zugriff auf Personal- oder Kundendaten ist die DSFA der Normalfall. Sie beschreibt Zweck, Daten, Risiken und Maßnahmen und ist zugleich ein gutes Planungsdokument: Was soll das System dürfen, was nicht, wer prüft.

Wir führen die DSFA parallel zur Projektierung der Wissensbasis durch, nicht danach. So fließen die Ergebnisse direkt in Berechtigungen, Klassifizierung und Prüfebenen ein.

Datenschutz und Compliance

Was dabei zu beachten ist

Der Datenschutzbeauftragte ist zu beteiligen, der Betriebsrat bei Beschäftigtendaten ebenfalls. Bleibt ein hohes Restrisiko, ist die Aufsichtsbehörde vorab zu konsultieren.

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