Glossar · Recht und Datenschutz
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Auch: DSFA, DPIA, Data Protection Impact Assessment
Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO ist eine vorab durchgeführte Risikobewertung für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene bergen. Für den Einsatz neuer Technologien wie KI ist sie regelmäßig erforderlich.
Einordnung
Was das für Ihre Wissensbasis bedeutet
Für ein Corporate LLM oder KI-Agenten mit Zugriff auf Personal- oder Kundendaten ist die DSFA der Normalfall. Sie beschreibt Zweck, Daten, Risiken und Maßnahmen und ist zugleich ein gutes Planungsdokument: Was soll das System dürfen, was nicht, wer prüft.
Wir führen die DSFA parallel zur Projektierung der Wissensbasis durch, nicht danach. So fließen die Ergebnisse direkt in Berechtigungen, Klassifizierung und Prüfebenen ein.
Datenschutz und Compliance
Was dabei zu beachten ist
Der Datenschutzbeauftragte ist zu beteiligen, der Betriebsrat bei Beschäftigtendaten ebenfalls. Bleibt ein hohes Restrisiko, ist die Aufsichtsbehörde vorab zu konsultieren.
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