Die Aufgabe
Art. 37 bis 39 DSGVO
- Beraten, überwachen, berichten
- Ansprechpartner für Betroffene und Behörden
- Datenschutz-Folgenabschätzungen begleiten
- Unabhängig und ohne Interessenkonflikt
Datenschutz & Compliance
Datenschutz verlangt Fachwissen, Zeit und einen unabhängigen Blick auf die Abläufe im Unternehmen. Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir diese Funktion für Unternehmen vom Mittelstand bis zum Konzern, beraten Geschäftsleitung, Führungskräfte und Mitarbeitende und sind Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden. Mit einem Unterschied: Wir verstehen, wie KI-Systeme arbeiten und gestalten Datenschutz so, dass sie es dürfen.
Ergebnis
Einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 bis 39 DSGVO, der früh eingebunden ist, unabhängig prüft und direkt an die Geschäftsleitung berichtet. Dazu verständliche Empfehlungen mit klaren Prioritäten, Begleitung der Fachbereiche bei der Umsetzung und die laufende Überwachung. Die Verantwortung für Ihre Verarbeitungen bleibt bei Ihnen. Wir sorgen dafür, dass Sie ihr gerecht werden.
Persönlich, praxisnah und mit betriebswirtschaftlichem Verständnis. Seit mehr als zwölf Jahren, mit über 20 Jahren Erfahrung.
Datenschutz
Wir übernehmen die Funktion Ihres externen Datenschutzbeauftragten und unterstützen Sie mit praxisnaher Beratung, damit Datenschutz in Ihrem Unternehmen verlässlich umgesetzt wird.
Fachwissen und Kapazitäten
Wir bringen Fachwissen, Erfahrung und einen externen Blick ein, ohne Interessenkonflikte und mit den nötigen Kapazitäten.
Praxisnah und persönlich
Wir beraten Geschäftsleitung, Fachbereiche und Mitarbeitende: verständlich, lösungsorientiert und mit Blick auf Ihre Ziele.
Unser Vorgehen
Wir bringen Datenschutzwissen, technisches Verständnis und den Blick von außen ein. Gemeinsam verankern wir Datenschutz in Ihren Abläufen, strukturiert und praxisnah.
01
Geschäftsmodell, Datenverarbeitungen und Strukturen verstehen.
02
Risiken bewerten und konkrete nächste Schritte empfehlen.
03
Verantwortliche und Fachbereiche beraten und unterstützen.
04
Einhaltung überwachen, berichten und bei Veränderungen beraten.
Ihre internen Teams fachlich entlasten
und eine Datenschutzorganisation schaffen,
die im Unternehmensalltag funktioniert.
Wann die Benennung Pflicht ist
Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, hängt in Deutschland von der Zahl der Beschäftigten und von der Art der Verarbeitung ab. Unabhängig von der Pflicht gilt: Wer KI einführt, braucht jemanden, der Datenschutz und Technik zusammen beurteilen kann.
20 Personen
Ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist die Benennung in Deutschland Pflicht.
Quelle: § 38 Abs. 1 BDSG
Art. 37
Unabhängig von der Größe: bei umfangreicher regelmäßiger Überwachung von Personen oder umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien als Kerntätigkeit.
Quelle: Art. 37 Abs. 1 DSGVO
72 Stunden
So lange bleiben nach Bekanntwerden einer Datenpanne für die Meldung an die Aufsichtsbehörde. Der Datenschutzbeauftragte bewertet, ob gemeldet werden muss.
Quelle: Art. 33 DSGVO
1 Monat
Frist für die Antwort auf ein Auskunftsersuchen. Mit einer geordneten Wissensbasis und einem Verzeichnis ist das Routine, ohne wird es zur Suche.
Quelle: Art. 12 Abs. 3 DSGVO
Für Firmengruppen und Konzerne
Ein Datenschutzbeauftragter für die ganze GruppeEine Unternehmensgruppe darf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten benennen, sofern er von jeder Gesellschaft leicht erreichbar ist (Art. 37 Abs. 2 DSGVO). Wir übernehmen diese Rolle für Gruppen mit mehreren GmbHs, Matrixstrukturen und gemeinsamen Zentralfunktionen wie Personal oder IT, in Deutschland und Österreich. In Österreich gibt es keinen Schwellenwert von 20 Personen; dort entscheiden allein die Kriterien des Artikels 37.
Für wen wir arbeiten: Produktion und Maschinenbau, Handel, Immobilienwirtschaft und Dienstleister, vom Mittelstand bis zum Industriekonzern. Beratung aus Weingarten am Bodensee, vor Ort oder per Video.
Für Entscheider · Der Unterschied
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten stehen im Gesetz. Wie sie erfüllt werden, verändert sich mit der KI.
Art. 37 bis 39 DSGVO
Datenschutz, der KI versteht
Leistungsumfang
Der Kern
Ein Datenschutzbeauftragter, der KI versteht.
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