Glossar · Recht und Datenschutz
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
Auch: GDPR, Datenschutzgrundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt seit Mai 2018 einheitlich in der EU, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen: mit Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Transparenz, Datensparsamkeit, Sicherheit und Nachweispflicht.
Einordnung
Was das für Ihre Wissensbasis bedeutet
Für KI-Projekte ist die DSGVO kein Hindernis, sondern eine Bauvorschrift: Welche Daten in die Wissensbasis dürfen, wer sie sehen darf, wie lange sie bleiben und wie Betroffene informiert werden. Wer diese Fragen am Anfang klärt, baut einmal richtig. Wer sie am Ende klärt, baut zweimal.
Laut Bitkom nennen 66 Prozent der Unternehmen Datenschutz als Hemmnis für KI. Unsere Erfahrung aus über zwanzig Jahren: Das Hemmnis ist meist die Unklarheit, nicht das Gesetz.
Datenschutz und Compliance
Was dabei zu beachten ist
Zentrale Artikel für KI-Vorhaben: Artikel 6 (Rechtsgrundlage), 13 und 14 (Information), 22 (automatisierte Entscheidungen), 25 (Datenschutz durch Technik), 28 (Auftragsverarbeitung), 30 (Verzeichnis), 32 (Sicherheit) und 35 (Folgenabschätzung).
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