Glossar · Recht und Datenschutz

Geschäftsgeheimnis (GeschGehG)

Auch: Betriebsgeheimnis, Geheimnisschutz, Geschäftsgeheimnisgesetz

Ein Geschäftsgeheimnis ist nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz eine Information, die nicht allgemein bekannt ist, deshalb wirtschaftlichen Wert hat und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird. Fehlen die Maßnahmen, fehlt der rechtliche Schutz.

Einordnung

Was das für Ihre Wissensbasis bedeutet

Eine Wissensbasis ist die konzentrierte Sammlung der Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens: Rezepturen, Prozesse, Kundenwissen, Kalkulationen. Das macht sie wertvoll, und es macht den Geheimnisschutz zur Pflicht. Die Maßnahmen müssen dokumentiert sein, sonst gilt im Streitfall nichts als Geheimnis.

Beim Know-How-Safe und bei Unternehmensverkäufen ist das der Kern der Arbeit: Welche Informationen sind Geheimnisse, wer darf sie sehen, wie ist das nachweisbar.

Datenschutz und Compliance

Was dabei zu beachten ist

Geheimnisschutz und Datenschutz ergänzen sich: Vertraulichkeitsstufen, Berechtigungen, Protokollierung und Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitenden und Partnern dienen beiden. Beim Einsatz externer KI-Anbieter gehört der Geheimnisschutz in den Vertrag.

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