Glossar · Recht und Datenschutz
Konzernprivileg
Auch: Datenaustausch in Firmengruppen, Konzerndatenschutz, Matrixorganisation
Ein echtes Konzernprivileg gibt es in der DSGVO nicht: Jede Gesellschaft einer Firmengruppe ist eine eigene Verantwortliche, und jede Datenübermittlung zwischen Gesellschaften braucht eine Rechtsgrundlage. Die DSGVO erkennt aber ein berechtigtes Interesse am konzerninternen Datenaustausch für Verwaltungszwecke an.
Einordnung
Was das für Ihre Wissensbasis bedeutet
In Firmengruppen mit gemeinsamer Personalabteilung, Matrixstrukturen oder zentraler IT ist das Alltag: Wer darf welche Daten der Schwestergesellschaft sehen? Ohne Regelung sind die Gesellschaften füreinander fremde Dritte. Eine Wissensbasis, die mehrere Gesellschaften nutzen, braucht deshalb einen Rahmen: Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit oder Auftragsverarbeitung, Berechtigungen je Gesellschaft, klare Zwecke.
Bei Kauf, Verkauf und Verschmelzung von Gesellschaften kommt hinzu, dass Datenbestände nicht einfach zusammengeführt werden dürfen. bbcom secure begleitet solche Strukturen seit mehr als zwölf Jahren, mit über 20 Jahren Erfahrung.
Datenschutz und Compliance
Was dabei zu beachten ist
Werkzeuge sind der Firmengruppen-Datenverarbeitungsvertrag, Matrixvereinbarungen, gemeinsame Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten und für Gruppen mit Gesellschaften außerhalb der EU verbindliche interne Datenschutzvorschriften oder Standardvertragsklauseln. Wir liefern die datenschutzfachlichen Inhalte dafür; die rechtliche Ausgestaltung erfolgt mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihren Anwälten.
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